FAQ

Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen:

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Generelle Fragen

Welche Massnahmen werden gefördert?

ProKilowatt unterstützt Stromsparmassnahmen, die bisher nicht umgesetzt wurden, weil sie sich finanziell nicht lohnten. Gefördert werden Stromeffizienzmassnahmen zur Elektrizitätseinsparung bei Geräten, Anlagen, Fahrzeugen und Gebäuden in Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, Haushalt und Landwirtschaft. Der Förderbeitrag, der bis zu 30% der Investitionskosten betragen kann, soll Anreize setzen, bestehende Anlagen zu erneuern und in hocheffiziente Technologien zu investieren. Gefördert wird vor allem in den Bereichen Beleuchtungen, Klima- und Kälte, Lüftungs- und Maschinenanlagen, Rechenzentren, Pumpen, elektrische Motoren sowie Geräte, usw. Förderfähige Massnahmen sind im Kap.2.2.1 der Bedingungen aufgelistet. Auf success Stories finden Sie ein paar Beispiele von Stromsparmassnahmen, die Dank ProKilowatt umgesetzt wurden.

Massnahmen, die keine Stromeffizienzmassnahmen sind, wie z.B. Massnahmen zur Produktion von erneuerbarer Energie oder zur CO2-Einsparung werden nicht von ProKilowatt, sondern von anderen Förderprogrammen gefördert (siehe Liste auf www.energiefranken.ch). Stromsparmassnahmen, die bereits umgesetzt sind oder wirtschaftlich sind (d.h. mit einem Payback unter 4 Jahren) werden nicht gefördert. Nicht Förderfähige Massnahmen sind im Kap.2.2.2 der Bedingungen aufgelistet.

ProKilowatt fördert nur Stromsparmassnahmen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Die Förderkriterien zu den einzelnen Technologien (u.a. Kälte, Beleuchtung, usw.) sind im Kap. 4 der Bedingungen aufgelistet.

Grundsätzlich funktioniert ProKilowatt wie ein klassisches Förderprogramm, es wird jedoch um eine wettbewerbliche Komponente ergänzt. Sie legen den Förderbeitrag, den Sie für die Umsetzung Ihres Projekts bzw. Programmes benötigen, selbst fest. Je geringer der Förderbeitrag und je grösser die Stromeinsparung, desto kleiner ist die Kostenwirksamkeit und desto besser sind die Chancen im Wettbewerb Förderbeiträge zu erhalten. Den Zuschlag erhalten die kostenwirksamsten Projekte bzw. Programme, also jene, die pro Förderfranken am meisten Strom einsparen. Auf diese Weise können die Fördermittel sehr effizient eingesetzt werden. Die Kostenwirksamkeit bemisst sich als Verhältnis des beantragten ProKilowatt-Förderbeitrags zur Stromeinsparung, ausgedrückt in Rp./kWh (siehe Erläuterung zur Kostenwirksamkeit in den Kapiteln 2.1, 3.5).

Falls die Investitionskosten für die Umsetzung der Stromsparmassnahme 70’000 Franken übersteigen, können Sie Ihr Gesuch als Projekt einreichen und am wettbewerblichen Auswahlverfahren teilnehmen (85% Erfolgschancen).

Wenn die Investitionskosten zwischen 70’000 und 300’000 Franken liegen, können Sie selbst bestimmen, ob Sie entweder direkt ein Projektgesuch eingeben oder sich bei einem ProKilowatt-Programm anmelden. Für beide Varianten gibt es Vor- und Nachteile, welche Sie den genaueren Informationen zur Projekt- bzw. Programmförderung entnehmen können.

Falls die Investitionskosten weniger als 300’000 Franken betragen, können Sie sich auf www.prokw.ch/de/ein-programm-einreichen/ für ein Programm Ihrer Wahl bewerben. Wenn Sie sich bei einem Programm anmelden, ist Ihnen ein Beitrag garantiert. Wenn Sie ein Projekt einreichen, können Sie einen höheren finanziellen Beitrag erhalten, müssen aber ein Auswahlverfahren durchlaufen (85% Erfolgschancen).

Erklärungen zur Programmeingabe finden Sie hier. Auf success Stories finden Sie ein paar Beispiele von Programmen, die Dank ProKilowatt umgesetzt wurden.

Nein, erst nachdem der Förderantrag eingereicht und von ProKilowatt bewilligt wurde, dürfen Sie mit der Umsetzung des Projektes beginnen. Zur Umsetzung zählen bereits der vorbehaltlose Beschluss zur Ausführung der beantragten Massnahmen, die Auftragserteilung, die Materialbestellung, usw. 

Nein, es können keine Fördermittel von Dritten (z.B. Kantone, Gemeinden, Elektrizitätswerke, Stiftungen, usw.) bezogen werden. Davon ausgenommen sind Fördermittel von Dritten an Massnahmen, die nicht das Erzielen von Energieeinsparungen durch die unterstützten Massnahmen bedingen. Ein Beispiel für solche zulässige Fördermittelbeiträge von Dritten sind Beleuchtungssanierungen auf Sportplätzen und in Stadien, welche im Rahmen der Sportförderung von Dritten (z.B. Swisslos, Lotterie Romande, Sport-Toto usw.) finanziell unterstützt werden. Ein weiteres zulässiges Beispiel sind Förderbeiträge von Dritten (z.B. Kanton) an Infrastrukturprojekte/-massnahmen im Tourismusbereich, ohne dass diese Projekte/Massnahmen zwingend mit einer Energieeinsparung verbunden sein müssen.

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Fragen zu Projekten

Wo kann ich ein Projekt einreichen?

Anträge werden einfach online unter Webtool eingereicht und nicht mehr per Post. Sie können das ganze Jahr über ihre Projektanträge an einem beliebigen Datum einreichen.

  1. Eine kurze Projektbeschreibung: Wer? Macht was? Wie? Und wo?
  2. Der Stromverbrauch der bestehenden und der neuen effizienten Anlage: Die erwartete Stromeinsparung soll grundsätzlich rechnerisch auf Basis eines Wirkungsmodells mit Hilfe von relevanten und quantifizierbaren Anlagenparametern bestimmt werden. Messungen dürfen ebenfalls verwendet werden.
  3. Die Investitionskosten: Es sind nicht nur die Materialkosten, sondern die Gesamtkosten (u.a. Kosten für die Planung, der Umbau der bestehenden Anlage, die Installation, Personalkosten und MwSt.) sind als Investition anrechenbar (siehe Kap 3.1 der Bedingungen).
  4. Die Höhe des Förderbeitrags den Sie benötigen, um das Projekt umzusetzen (mind. 20’000 Franken und max. 30% der Investitionskosten). Je geringer der Förderbeitrag und je grösser die Stromeinsparung, desto kleiner ist die Kostenwirksamkeit (max. 8 Rp./kWh) und desto besser sind die Chancen im Wettbewerb Förderbeiträge zu erhalten (85% Erfolgschancen).
  5. Beilagen zum Nachweis der obenstehenden Infos (u.a. Bestandsaufnahme, Offerten, Berechnungen vom Stromverbrauch).

Es sind nicht nur die Materialkosten, sondern die Gesamtkosten (u.a. Kosten für die Planung, der Umbau der bestehenden Anlage, die Installation, Personalkosten und MwSt.) sind als Investition anrechenbar (siehe Kap 3.1 der Bedingungen).

Ja, mehrere Massnahmen vom selben Projekteigner dürfen im selben Antrag oder in separaten Anträgen eingereicht werden. Projekte können mehrere gleichartige oder verschiedene Massnahmen an einem oder mehreren Standorten des Unternehmens zusammenfassen.

Falls ein Projekt abgelehnt wird, darf es im selben Ausschreibungsjahr nicht mehr eingereicht werden. Der Antrag kann bei der nächsten Ausschreibung 2026 erneut eingereicht werden.

85% der eingereichten und zulässigen Projektanträge erhalten einen Zuschlag. Mitmachen lohnt sich.

Da es sich um eine wettbewerbliche Ausschreibung handelt, müssen Sie den Förderbeitrag, den Sie für die Umsetzung Ihres Projekts bzw. Programmes benötigen, selbst festlegen. Je geringer der Förderbeitrag und je grösser die Stromeinsparung, desto besser sind die Chancen im Wettbewerb einen Förderbeitrag zu erhalten (85% Erfolgschancen). Der Förderbeitrag, der maximal 30% der Investitionskosten betragen kann, liegt bei minimal CHF 20‘000 und maximal CHF 6‘000‘000.

Falls der Antrag unvollständig ist und/oder Klärungsbedarf besteht, erhalten Sie in der darauffolgenden Woche nach der Eingabe ein E-Mail mit unseren Rückfragen. Sie haben dann bis maximal einen Monat Zeit, um diese Fragen zu beantworten und den Antrag gegebenenfalls anzupassen. Falls der Antrag nach dem Beantworten der Rückfragen vollständig und klar und damit gültig ist, darf er am Auswahlverfahren teilnehmen (85% Erfolgschancen) und Sie erhalten den Zuschlagsentscheid in der darauffolgenden Woche. Erfüllt der Antrag auch nach allfällig vorgenommenen Anpassungen die Zulassungskriterien nicht, wird dieser als ungültig abgewiesen. Somit beträgt die Wartezeit zwischen Antragstellung und Zuschlagsentscheid ca. vier Wochen plus die Zeit, die Sie für Ihre Antworten benötigt haben.

Falls der Antrag vollständig ist, beträgt die Wartezeit zwischen Antragstellung und Zuschlagsentscheid ca. vier Wochen. Falls der Antrag unvollständig ist und Klärungsbedarf besteht, verlängert sich die Wartezeit um zwei Wochen plus die Zeit, die Sie für Ihre Antworten benötigt haben.

Nein, Anträge können ab dem 4. November 2024 (Veröffentlichungsdatum für die Ausschreibungsunterlagen) bis zum 2. November 2025 zu einem beliebigen Zeitpunkt im Webtool in deutscher, französischer oder italienischer Sprache eingereicht werden.

Nein, Sie haben nur eine Chance. Das gleiche Projekt kann nicht mehr im selben Ausschreibungsjahr nochmals eingereicht werden. Der Antrag kann erst im folgenden Ausschreibungsjahr eingereicht werden.

Erst nachdem das Projekt eingereicht und von ProKilowatt bewilligt wurde, dürfen Sie mit der Umsetzung des Projektes beginnen. Zur Umsetzung zählen bereits der vorbehaltlose Beschluss zur Ausführung der beantragten Massnahmen, die Auftragserteilung, die Materialbestellung, usw. Falls der Antrag vollständig ist, beträgt die Wartezeit zwischen Antragstellung und Zuschlagsentscheid ca. vier Wochen. Falls der Antrag unvollständig ist und Klärungsbedarf besteht, verlängert sich die Wartezeit um zwei Wochen plus die Zeit, die Sie für Ihre Antworten benötigt haben.

Nach dem Zuschlagsentscheid haben Sie bis zu drei Jahre Zeit, um das Projekt abzuschliessen.

Bei unvorhergesehenen Problemen kann ein Projekt in bestimmten Fällen eventuell verlängert werden. Wenn die Umsetzung verschoben werden muss, ist eine Fristverlängerung vor Ablauf der Frist bei ProKilowatt zu beantragen, wobei eine detaillierte Begründung darzulegen ist, welche die Verlängerung rechtfertigt.

Der Förderbeitrag wird erst beim Projektabschluss und nach Freigabe Ihres Schlussberichtes ausbezahlt. Im Schlussbericht müssen die Projektumsetzung und die allfälligen Änderungen beschrieben werden. Die erzielten Einsparungen und die Investitionskosten müssen nachgewiesen werden.

Werden die geplanten Stromeinsparungen nicht erreicht, wird der Förderbeitrag anteilmässig im Verhältnis der geplanten zu den tatsächlich erzielten Stromeinsparungen gekürzt. Werden die geplanten Einsparungen übertroffen, wird der Förderbeitrag nicht erhöht.   

Fallen bei der Projektumsetzung geringere Kosten als geplant an, so reduziert sich der Förderbeitrag entsprechend, so dass der Förderanteil unverändert bleibt. Falls die tieferen Kosten oder höheren Stromeinsparungen dazu führen, dass die Paybackzeit des Projekts unter 4 Jahren liegt, besteht keinen Anspruch auf einen Förderbeitrag.

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Fragen zum kontinuierlichen Wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren von Projekten

Was sind die Vorteile eines kontinuierlichen Ausschreibungsverfahren für Projekte?

Es gibt keine Eingabefrist mehr. Sie können das ganze Jahr ihre Projektanträge an einem beliebigen Datum einreichen. Die Wartezeit wird somit deutlich verkürzt. Falls der Antrag vollständig ist, beträgt die Wartezeit zwischen Antragstellung und Zuschlagsentscheid ca. vier Wochen. Falls der Antrag unvollständig ist und Klärungsbedarf besteht, verlängert sich die Wartezeit um zwei Wochen plus die Zeit, die Sie für Ihre Antworten benötigt haben.

Damit der Wettbewerbscharakter der einzelnen wöchentlichen Eingaberunden mit einer genügend hohen Teilnehmerzahl sichergestellt wird, werden zusätzlich zu diesen Anträgen, die letzten 15 zulässigen Anträge, die vor dieser bestimmten Woche eingereicht wurden, berücksichtigt.

Diese 15 letzten zulässigen Anträge, für die bereits ein Zuschlagsentscheid getroffen wurde, treten lediglich als «virtuelle Konkurrenten» im wettbewerblichen Auswahlverfahren an. Die Ergebnisse des Auswahlverfahren haben keinerlei nachträgliche Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheide der virtuellen Konkurrenten.

85% der eingereichten und zulässigen Projektanträge erhalten einen Zuschlag. Wenn z.B. 3 Projekte in einer Woche eingereicht und als zulässig beurteilt werden, treten diese Projekte gegeneinander und gegen die 15 letzten «virtuellen Konkurrenten» am wettbewerblichen Auswahlverfahren (Assessment) an. Somit treten 18 Projekte gegeneinander an und 15 davon werden beim Assessment ausgewählt (85% von 18 Projekten = 15.3). Falls eines oder mehrere dieser 3 eingereichten Projekte zu den 15 kostenwirksamsten Projekten gehören, erhalten diese einen Zuschlag.

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Fragen zur Eingabe eines Beleuchtungsprojekts

Welche Infos benötige ich, um einen Beleuchtungsantrag auf webtool.prokw.ch einzureichen?
  • Eine kurze Projektbeschreibung: Wer? macht was? wie? und wo? Ca. 10 Zeilen
  • Nachweis der Additionalität (Kriterium Pj-1l des Kap. 2.2.1 der Bedingungen): Erläutern Sie inwiefern der Förderbeitrag für die Umsetzung des Projektes entscheidend ist und das Projekt ohne den Förderbeitrag nicht oder anders umgesetzt würde. Welche mit dem Förderbeitrag finanzierten, zusätzlichen Komponenten der Beleuchtungsanlage dienen der Optimierung gegenüber einer Standardlösung?
  • Die geplanten Investitionskosten: Als Investitionskosten anrechenbar sind Planungs- und Projektierungskosten, Personal- und Materialkosten für die beleuchtungsrelevante Installation (siehe Kap 3.1 der Bedingungen).
  • Der Stromverbrauch der neuen Anlage nach SIA 387/4:2023: Dieser muss mit einen den folgenden zulässigen SIA-Tools berechnet werden (Calculight, Lighttool oder ReluxEnergy). Sie müssen die Version 2023 auswählen und lediglich die Daten der neuen Anlage eingeben. Der Stromverbrauch der bestehenden Anlage und die anrechenbaren Einsparungen werden automatisch berechnet.
  • Die Höhe des Förderbeitrags den Sie benötigen, um das Projekt umzusetzen (mind. 20’000 Franken und max. 30% der Investitionskosten). Je geringer der Förderbeitrag und je grösser die Stromeinsparung, desto besser ist die Kostenwirksamkeit (max. 8 Rp./kWh) und desto besser sind die Chancen im Wettbewerb Förderbeiträge zu erhalten. 85% der eingereichten und zulässigen Projektanträge erhalten einen Zuschlag.
  • Beilagen:
    • Energienachweis nach SIA 387/4:2023 (Calculight, Lighttool oder ReluxEnergy).
    • Offerten oder belastbare Richtpreisangaben für die voraussichtlichen externen Kosten (Planung, Installation und Material). Diese müssen in einer Kostenübersicht zusammengefasst werden.
  • Die neue Anlage darf den ProKilowatt-Höchstwert für den spezifischen Elektrizitätsbedarf (in kWh/m2) nicht überschreiten. Der ProKilowatt-Höchstwert liegt in der Mitte zwischen Grenz- und Zielwert gemäss SIA-Norm 387/4:2023. In den zulässigen Berechnungstools (Calculight, Lighttool oder ReluxEnergy) wird angezeigt, ob der ProKilowatt-Höchstwert eingehalten ist.
  • Bei der Inbetriebnahme muss die korrekte Einstellung der Nachlaufzeiten und Beleuchtungsstärken durch eine Fachperson messtechnisch sichergestellt werden. Die Beleuchtungsstärke darf den Mindestwert für die Beleuchtungsstärke aus den Normen SN EN 12464-1/2 um höchstens 20% überschreiten. Dafür ist es fast zwingend notwendig dimm- und ansteuerbare Betriebsgeräte zu installieren. Die Einhaltung der korrekten Beleuchtungsstärke muss messtechnisch nachgewiesen und mit einem unterzeichneten Messprotokoll dokumentiert werden.
  • Die detaillierten Anforderungen zur Sanierung von Beleuchtungsanlagen finden Sie im Kap. 4.6 der Bedingungen.
  • Angaben zu den einzelnen Räumen (Fläche, Fensterfläche, Raumnutzung, eingesetzter Leuchtentyp und -anzahl, Steuerung). Die Raumnutzungsauswahl „Spezialnutzung“ ist nicht zulässig. Die Fensterfläche muss auch dann deklariert werden, wenn keine Tageslichtsteuerung vorgesehen ist.
  • Leuchtenliste (Bezugsleistung, Lichtstrom, Dimm- und Ansteuerbarkeit).
  • Angaben zu Sensoren und Steuerung (Tageslichtsteuerung, Präsenzmelder).

Der Stromverbrauch der neuen Anlage ist nach Norm SIA 387/4:2023 zu berechnen. Der anrechenbare Stromverbrauch der bestehenden Anlage wird automatisch von folgenden Tools berechnet. Räume mit gleicher Nutzung können bei der Eingabe zusammengefasst werden. Die neue Anlage darf den ProKilowatt-Höchstwert für den spezifischen Elektrizitätsbedarf nicht überschreiten.

  • Calculight: Sie müssen die Version 2023 auswählen und das Formular mit den Angaben zu den einzelnen Räumen und Leuchten der neuen Anlage ausfüllen. Der Stromverbrauch der alten und neuen Anlage, sowie die Einsparung werden automatisch berechnet.

  • ReluxEnergy (kostenpflichtig): Sie müssen die Version 2023 auswählen und das Formular mit den Angaben zu den einzelnen Räumen und Leuchten der neuen Anlage ausfüllen. Der Stromverbrauch der alten Anlage (= Bestandswert) und der neuen Anlage (Projektwert) werden automatisch berechnet.
  • Lighttool : Sie müssen die Version 2023 auswählen und das Formular mit den Angaben zu den einzelnen Räumen und Leuchten der neuen Anlage ausfüllen. Der Stromverbrauch der alten Anlage (= Bestandswert) und der neuen Anlage (Projektwert) werden automatisch berechnet.
  • Die effektiven Investitionskosten: Diese müssen mit Rechnungen belegt werden.
  • Die effektive Einsparung: Eine Neuberechnung des Stromverbrauchs gemäss SIA 387/4:2023 der realisierten Anlage muss nachgereicht werden, falls die effektive Ausführung und die Projektierung voneinander abweichen. Dabei sind die veränderten Parameter zu erläutern (u.a. installierte Leuchten und Leistungen, Steuerung etc.).
  • Messprotokoll: Die korrekte Einstellung von Beleuchtungsstärken und Nachlaufzeiten muss von einer Fachperson sichergestellt werden. Dabei darf die Beleuchtungsstärke den Mindestwert für die Beleuchtungsstärke aus den Normen SN EN 12464-1/2 um höchstens 20% überschreiten. Dafür ist es fast zwingend notwendig dimm- und ansteuerbare Betriebsgeräte zu installieren. Die Einhaltung der korrekten Beleuchtungsstärke muss messtechnisch nachgewiesen und mit einem unterzeichneten Messprotokoll dokumentiert werden.

Falls Sie bei der Eingabe Ihres Projekts irgendwelche Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns frühzeitig. Gerne helfen wir Ihnen weiter  (prokilowatt@cimark.ch, Tel. 058 332 21 42).