Seit dem 3. November 2025 können Gesuche für Projekte und Programme eingereicht werden. Projektgesuche mit einem Förderbeitrag bis maximal sechs Millionen Franken können zwischen dem 3. November 2025 und dem 1. November 2026 zu einem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Die Eingabefrist für Programmgesuche läuft bis am 1. Mai 2026.
Im Ausschreibungsjahr 2026 stehen insgesamt maximal 70 Millionen Franken für Projekte und Programme zur Verfügung, davon maximal 40 Millionen Franken für Projekte und maximal 30 Millionen für Programme. Für günstigere Projekte mit Förderbeiträgen bis maximal 2 Millionen sowie für die teureren Projekte mit Beiträgen zwischen 2 und 6 Millionen Franken stehen je insgesamt 20 Millionen Franken zur Verfügung. Finanziert werden diese Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds.
Neue Programme 2025 erweitern die breite Palette von förderbaren Stromsparmassnahmen
Im Rahmen der Programm-Ausschreibung 2025 erhielten im September 2025 drei der insgesamt sechs eingereichten Programmgesuche eine Förderzusage. Zwei der bewilligten Programme sind Nachfolger von aktuell laufenden Programmen. Sie unterstützen den Ersatz von gewerblichen Gastronomiegeräten respektive die Optimierung von Druckluftanlagen. Das dritte bewilligte Programm unterstützt die energetische Optimierung von sogenannten «Aktuatoren». «Aktuatoren» sind mechanische Bauteile, die über Signale gesteuert werden und mechanische Bewegungen ausführen. Sie kommen in Industriebetrieben überall dort zum Einsatz, wo mechanische Bewegungen gefragt sind. Also unter anderem in Förderbändern oder Verpackungsanlagen und damit in sehr vielen industriellen Betrieben.
Quelle: Medienmitteilung BFE